Stiftung / Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit eröffnet interessante Möglichkeiten zur Gestaltung von Sachverhalten.

Wir beraten Sie kompetent über die für Sie geeignete Rechtsform. Wir zeigen Ihnen die Schritte auf, die zur Erlangung der Anerkennung als gemeinnützig notwendig sind.

Unsere Beratung umfasst die Information zur richtigen Handhabung der Spendenbescheinigungen, Einhaltung der Anforderungen des Gesetzgebers aufgrund der Gemeinnützigkeit, Unterstützung bei der Erstellung der Vermögensübersicht und Einnahmen- Ausgabenrechnung und Erstellung der Erklärung zur Erteilung des Freistellungsbescheides zur Körperschaftsteuer.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei Errichtung und der laufenden Beratung von Stiftungen.