Joint Venture
Für den Fall, dass eine Beteiligung aus vielfältigen Gründen entweder nicht möglich oder nicht gewollt ist, bietet ein Joint Venture eine ideale Möglichkeit ohne finanzielle Verflechtung die Stärken der zukünftigen Kooperationspartner zu bündeln.
Die Vertragspartner bleiben selbständig und vereinbaren eine Zusammenarbeit auf klar definierten Gebieten, auf denen sich die Unternehmen gegenseitig ergänzen.
Es entsteht ein virtuelles Unternehmen, das die Nutzung der wirtschaftlichen Vorteile der Zusammenarbeit ermöglicht und die möglichen Konflikte, die mit einer Beteiligung einhergehen können, verhindert.
Wir unterstützen Sie hier bei den Verhandlungen und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die Spielregeln, die für einen langfristigen zukünftigen Erfolg sorgen.