Stiftung / Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit
eröffnet interessante Möglichkeiten zur Gestaltung von
Sachverhalten.
Wir beraten Sie kompetent
über die für Sie geeignete Rechtsform. Wir zeigen Ihnen die
Schritte auf, die zur Erlangung der Anerkennung als gemeinnützig
notwendig sind.
Unsere Beratung umfasst die
Information zur richtigen Handhabung der Spendenbescheinigungen,
Einhaltung der Anforderungen des Gesetzgebers aufgrund der
Gemeinnützigkeit, Unterstützung bei der Erstellung der
Vermögensübersicht und Einnahmen- Ausgabenrechnung und Erstellung
der Erklärung zur Erteilung des Freistellungsbescheides zur
Körperschaftsteuer.
Wir verfügen über
umfangreiche Erfahrungen bei Errichtung und der laufenden Beratung
von Stiftungen.